Die Mitverantwortung des Opfers beim Betrug
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Die Frage, ob und inwieweit die Mitverantwortung des Opfers sich auf den Umfang der Betrugsstrafbarkeit auswirkt, wird in der herkömmlichen Betrugsdogmatik nur selten aufgeworfen. Torsten Schwarz geht dem nach und setzt sich zunächst damit auseinander, welches Opferverhalten der Begriff »Opfermitverantwortung« umfasst. Die Begriffsbestimmung erfolgt anhand zahlreicher Beispiele. Nachfolgend wird die Problematik dogmatisch eingeordnet. Nach Darstellung der herrschenden Auffassung werden die bisherigen Lösungsvorschläge diskutiert. Anschließend stellt der Autor eine eigene Lösung für eine Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Täter und Opfer vor, die an die objektive Zurechnungslehre und an die Unterscheidung zwischen Respektierungs- und weitergehenden Solidaritätspflichten anknüpft. Nur letztere könnten eine über die allgemeine Regelzuständigkeit hinausgehende besondere Verantwortlichkeit des Täters begründen. Im Bereich der Vermögensdelikte stelle die Wuchervorschrift den einzigen Tatbestand dar, der Anhaltspunkte für die Begründung einer solchen Sonderzuständigkeit enthalte. Daher müsse der Wucher im Rahmen der Betrugsstrafbarkeit vorgeben, unter welchen Voraussetzungen vom Täter nicht herbeigeführte Schwächesituationen Betrugsrelevanz zukomme. Schließlich wendet der Autor die Lösung auf die eingangs gebildeten Fallgruppen an.
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