Die Mitgliederversammlung im Verein
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Die Mitgliederversammlung ist das neben dem Vorstand durch das Gesetz vorgeschriebene Organ des Vereins. Die Rechte der Mitgliederversammlung können in der Satzung eingeschränkt, aber nicht ganz aufgehoben werden. In der Mitgliederversammlung erfolgt die Willensbildung des Vereins. Die Mitgliederversammlung ist die Versammlung der Mitglieder. Das bedeutet, dass die Mitglieder tatsächlich anwesend sein müssen. Andere Regelungen, Vertretungsmöglichkeiten, Abstimmung per e-mail, sind möglich, müssen aber in der Satzung verankert sein. Die Mitgliederversammlung ist auch kein zufälliges Zusammentreffen, sondern zu Ihr muss form- und fristgerecht eingeladen werden.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen