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Die Mindestmengenregelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Hintergrund, bisherige Ausgestaltung und Erneuerungen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswesen, Note: 1, 7, Berlin School of Public Health (Public Health), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit gibt einen kurzen Überblick über den Hintergrund der Mindestmengenvorgaben, die gesetzlichen Regelungen, deren bisherige Ausgestaltung, die Vor- und Nachteile und über die aktuellen Erneuerungen.Im deutschen Krankenversicherungssystem bestehen fachliche und persönliche Leistungsbegrenzungen, die bei der ärztlichen Berufsausübung zu beachten sind. Zwar orientiert sich ärztliches Handeln an anerkannten, wissenschaftlich begründeten Vorgaben der einzelnen Fachgebiete, jedoch legitimiert dies keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Leistungen, die in den Weiterbildungsordnungen aufgelistet sind, erbracht und abgerechnet werden dürfen. Dazu zählen qualitäts- und qualifikationsgebundene Leistungen, die nur dann geleistet und bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, wenn die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Mindestmengen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erfüllt werden. Diese Mindestmengen sollen zu einer verbesserten Qualität der Leistung beitragen.Bei denjenigen, die die ausreichenden Fallzahlen nicht erreichen, kann dies zu großen, wirtschaftlichen Einbußen führen. Auf der anderen Seite ist das Risiko einer tödlichen Komplikation nach einem Eingriff, der mit einer Mindestmenge deklariert ist, nachweislich erhöht in Krankenhäusern, die die vorgegebene Mindestmenge nicht erfüllen. Demnach treten vermeidbare Todesfälle durch die Nichtbeachtung der Mindestmengenvorgaben auf.
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Preis

22,50 CHF