Die Marktmissbrauchsverbote nach dem Markttransparenzstellengesetz: REMIT und seine Folgen für die Energiebörsen
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Mit der Verabschiedung der Verordnung 'Regulation on Energy Market Integrity and Transparency - REMIT' am 28. Dezember 2011 im Europäischen Parlament wurden die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen regulatorischen Rahmen für Marktmissbrauch im Energiesektor zu schaffen. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte im Rahmen des Markttransparenzstellengesetzes. Durch die hierdurch im Jahr 2013 erfolgte Aufnahme des Insiderstrafrechts in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben die bestehenden Kritikpunkte am deutschen Insiderstrafrecht neue Brisanz gewonnen. Sind an den deutschen Energiebörsen tatsächliche Missbrauchsgefahren gegeben, die ein materielles Erfordernis neuer Regularien begründen? Ist eine neue Regulierung überhaupt formell erforderlich, weil bestehende Normen keinen hinreichenden Schutz vor Missbrauchsgefahren bieten? Nach der Beantwortung dieser Fragen folgt eine umfassende Bewertung der neuen Ordnungswidrigkeiten- und Straftatbestände unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Energiebörsen sowie eine besonders kritische Würdigung des Weitergabeverbotes.
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