Die Lizenzierung von Daten
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Trotz der erheblichen ökonomischen Bedeutung von Daten existiert kein Recht, das Daten im Sinne eines Ausschließlichkeitsrechts umfassend einer Person zuweist. Dies führte zu einer intensiven rechtspolitischen Diskussion, ob ein solches Recht geschaffen werden soll. Die Einführung scheiterte jedoch an den erheblichen konzeptionellen Hürden. In der Praxis werden Daten ungeachtet dessen zunehmend vertraglich gehandelt, indem unter anderem sog. Datenlizenzen erteilt werden. In Anbetracht der steigenden Bedeutung dieser Vertragsform ordnet Nico B. Schur die Datenlizenz dogmatisch in das Lizenzvertragsrecht ein, bestimmt dessen rechtliche Grenzen und zeigt schließlich die rechtspolitischen Möglichkeiten einer Abbildung des Datenhandels über vertragliche Zugangs- und Datennutzungsrechte auf.
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