Die Lizensierung von Multimediawerken durch die GEMA
BücherAngebote / Angebote:
Inhaltsangabe:Einleitung:
Es ist unstreitig, dass die wirtschaftliche Bedeutung der neuen Information- und Kommunikationstechnologien groß ist und die multimediale Nutzung urheberrechtlich geschützten Werken eine neue Dimension der Verwertungstechnik eröffnet. Die Verwertungsgesellschaften und ihre Mitglieder nehmen die digitale Herausforderung an. Die zahlreichen von Multimedia betroffenen Urheber- und Leistungsschutzrechte machen eine sinnvolle Nutzung von Multimedia fast unmöglich und deswegen wächst generell die Gefahr, dass die Vergütung des Urhebers in ein Missverhältnis zum Umfang der durch die Rechteeinräumung ermöglichten Werknutzung gerät.
In der Musikindustrie hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) den neuen Kommunikationswelt, die voranstürmt, dicht auf dem Fuß. Sie hat frühzeitig allen Nutzern im Online- und Offline-Bereich klargemacht, dass sie den Schutz ihrer Mitglieder auch bei der Nutzung von Musikwerken im Multimediazeitalter im Rahmen der mit ihr abgeschlossenen Berechtigungsverträge gewährleistet.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
TEIL A) Einleitung ¿ Problemstellung1
TEIL B) Hauptteil ¿ Übersicht1
I)Die GEMA1
1.Rechtsform2
2.Tätigkeitsbereich2
3.Pflichten der GEMA3
II)Multimediaprodukte und Musikverwertung im digitalen Zeitalter6
1.Begriff und Merkmale von Multimedia6
a)Begriffsbestimmung6
b)Die drei Merkmale7
aa)Die Kombination von verschiedenen Medien7
bb)Die Digitalisierung7
cc)Die Möglichkeit der Interaktivität8
2.Musikverbreitung im digitalen Zeitalter9
a)Die offline Verbreitung9
b)Die online Verbreitung9
3.Multimedia als neue Nutzungsart?10
a)Anwendbarkeit des § 31 IV UrhG10
b)Rechtsprechung11
c)Music On Demand11
III)Die an die GEMA übertragene Rechte12
1.Umfang der Rechteübertragung auf die GEMA12
a)Rechteeinräumung im Falle der GEMA13
b)Die Meinung der EU ¿ Kommission13
2.Herkömmliche und digitale Rechte14
a)Das musikalische Aufführungsrecht14
b)Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, Speicher- undÜbermittlungsrecht15
aa)Begriff und Formen der Vervielfältigung16
bb)Wahrnehmung durch die GEMA17
cc)Europäische Union ¿ WIPO18
c)Das Synchronisationsrecht beziehungsweise "Herstellungsrecht"18
d)Das Senderrecht19
e)Wahrnehmbarmachung mittels der zur Übermittlung hergestellten Vorrichtungen20
f)Die Rechte der Hörfunk -, und Fernseh- Sendung und die Rechte der Fernseh-, und Lautsprecherwiedergabe21
g)Das [...]
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen