Die längerfristige Observation. Rechtseinordnung und Hintergründe
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 1, 7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Observation ist eine verdeckte (getarnt, heimlich, bewusst verschleiert) oder offene, systematische Beobachtung einer Person über einen gewissen Zeitraum, um bestimmte Erkenntnisse über die Person und aus ihrem Umfeld zu gewinnen, um auf Grund der erhobenen Daten bestimmte Gefahren zu verhindern oder ihr Fortdauern zu unterbrechen oder um bestimmte Straftaten aufzuklären. Dabei wird in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RiS) eingegriffen, weshalb eine Rechtsgrundlage vorhanden sein muss.
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