Die Kündigung des Versorgungsvertrags eines Plankrankenhauses nach 110 SGB V
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Die Kündigungsmöglichkeit bei Versorgungsverträgen nach 110 SGB V sollte zu einer Reduzierung der Krankenhausbettenzahl und der Klinikkosten führen. Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich erstmals ausführlich mit der komplexen Gesetzesstruktur bei Plankrankenhäusern. Sie überprüft durch umfassende Auslegung unter Berücksichtigung der gesundheitsökonomischen Reformdiskussion sowie der Arbeitsweise der Praxis, ob das Kündigungsrecht zur Kapazitätensteuerung und Kostensenkung im Krankenhausbereich geeignet ist. Die Autorin entwickelt Anwendungskriterien für 110 SGB V. Ergänzend werden mehr marktliche bzw. korporatistische Modelle für das Verhältnis Krankenhaus - Gesetzliche Krankenkasse auf ihre Verfassungsmäßigkeit und praktische Tauglichkeit hin untersucht.
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