Die Kontrollfunktion des Parlaments
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Die Kontrollfunktion gilt in einem repräsentativ-demokratischen Staat als eine der zentralen Funktionen des Parlaments. Die vorliegende Habilitationsschrift befasst sich in einer rechtsvergleichenden Perspektive (Österreich, Deutschland) mit dieser Parlamentsfunktion, wobei zunächst die Kategorie der Funktion und der Kontrollbegriff in der staatsrechtlichen Literatur diskutiert werden. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der Einzelzuständigkeiten der Parlamente werden zwei Kompetenztypen gebildet: parlamentarische Informationsrechte, zu denen etwa das Recht der Untersuchungsausschüsse zählt, und parlamentarische Mitwirkungsrechte, denen zB die Beteiligung der Parlamente an den Angelegenheiten der europäischen Union zugeordnet werden kann. Anhand dieser Typenbildung wird gezeigt, dass eine Zusammenfassung der untersuchten parlamentarischen Kompetenzen in eine einheitliche Kontrollfunktion den Strukturunterschieden, die zwischen Informations- und Mitwirkungsrechten bestehen, nicht gerecht wird.
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