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Die Königswahl Heinrichs II

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, 7, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Mittelalterliches Institut), Veranstaltung: "Die Welt Thietmars von Merseburgs", 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Inthronisierung Heinrich I. 919 stellte eine Zäsur in der mittelalterlichen Geschichte dar. Erstmals erklomm ein Nichtfranke, noch dazu ein Sachse, den ostfränkisch-deutschen Thron und verlagerte somit die Königsherrschaft in den Norden des Reiches. Heinrich I. sicherte sich als Primus inter Pares, als Erster und Gleichen, die Königsherrschaft und ebnete durch die Individualsukzession die Herrschaft der Ottonen. Mit der Quedlinburger Hausordnung bestimmte Heinrich I. 925 seinen Erstgeborenen Otto I. zu seinem Nachfolger und legte so ungewollt den Grundstein für einen Machtkampf innerhalb der beiden Linien des liudolfingischen Hauses, der Ottos und der Heinriche. Dieser Machtkampf endete erst mit dem Tod Ottos III. und der Krönung Heinrichs II., dem IV. Herzog von Bayern, zum neuen König. Mit dem Tod Heinrichs II. ging auch die Herrschaft der Ottonen zu Ende, seine Krönung war der Anfang vom Ende der Ottonen. Nachdem Otto III. 1002 plötzlich verstorben war, entstand für kurze Zeit ein Machtvakuum innerhalb des ostfränkisch-deutschen Reiches. Es fehlte ein designierter Nachfolger. Heinrich II. wurde zu dieser Zeit von den Großen des Reiches keineswegs als natürlicher Nachfolger gehandelt. Die Gunst der Stunde suchten mehrere Herzöge zu nutzen, um selber König zu werden. Dieser Machtkampf, der letztendlich doch zu Gunsten Heinrichs II. ausging, ist Gegenstand der folgenden Betrachtung. Ferner soll die eigentliche Krönung Heinrichs II. sowie seine anschließende Machtsicherung, im Speziellen sein zum Regierungsantritt festgesetztes Itinerar, die Stationen seines Umritts beleuchtet werden.Dies war eine merowingische Tradition zur Herrschaftssicherung, die lange Zeit von karolingischen und ottonischen Herrschern nicht mehr angewendet worden war, nun aber zu Heinrichs II. Machtsicherung reüssierte. Doch nicht nur aufgrund der damaligen spektakulären Ereignisse und des heftigen Machtkampfes verdient die Königswahl Heinrich II. besondere Aufmerksamkeit, sie war auch Gegenstand kontroverser Diskussionen: "In jüngster Zeit ist die Thronerhebung Heinrichs II. in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt, [...], weil sich hier das zentrale Problem des Verhältnisses von Erbprinzip und Wahlrecht in seiner schärfsten Form darstellt, da nach dem Tode Ottos III. die direkte Ottonenlinie abgebrochen war und mehrere Kandidaten zur Auswahl standen." (Boshof 1993: 69-70).
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