Die Kommunikationsmöglichkeiten des Strafgefangenen mit seiner Familie
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Das StVollzG sieht das Ziel des Strafvollzugs darin, den Gefangenen zu einem straffreien Leben in die Gesellschaft zurückzuführen. Trotz des Vollzugsgrundsatzes der Angleichung des Lebens im Vollzug an das Leben in Freiheit scheinen Isolation und Abschottung des Gefangenen von der Außenwelt aus Gründen von Sicherheit und Ordnung Alltag in deutschen Strafvollzugsanstalten zu sein. Dabei wird heute anerkannt, dass gerade die Aufrechterhaltung der Beziehungen eines Gefangenen zu seiner Familie ein wichtiger Faktor ist, die spätere Rückfallgefahr zu verringern. Die Arbeit geht anhand der rechtlichen Grundlagen und einschlägiger internationaler Rechtsnormen der Frage nach, welcher Anspruch dem Gefangenen auf Kommunikation zuzubilligen ist. Eine rechtstatsächliche Untersuchung erforscht die faktische Durchführung der Kommunikation zwischen Gefangenen und Angehörigen in bayerischen Strafvollzugsanstalten.
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