Die Kollision der Factoring-Globalzession mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt
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Neben dem Leasing, mit dem der Leasinggeber als Kreditgeber auch sicherungsrechtliche Ziele erreicht, ist das Factoring im Wettbewerb mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt ein weiterer moderner Finanzierungstyp, der es erforderlich macht, in sicherungsrechtlichem Lichte seinen Hintergrund näher zu beleuchten. Das eine Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Beantwortung der Frage, ob die formalen «Konstruktionsbausteine» des Factoring - nämlich «Kauf» von Forderungen und deren darauf bezogene Abtretung - sowie sein Charakter einer Barbevorschussung eine andere sicherungsrechtliche Beurteilung der Factoring-Globalzession im Wettbewerb mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt erlauben als bei der Banken-Globalzession. Insoweit gilt es, einer verfehlten Denkweise in der Rechtsprechung und weiten Teilen der Rechtswissenschaft entgegenzusteuern. Darüber hinaus soll anhand des Factoring auch unter dem Blickwinkel seiner spezifischen Eigenheiten, indem sich der Factor unter anderem offenkundig als Kreditgeber wie bei einem dreiseitigen Finanzierungsgeschäft in einen Finanzierungsvorgang einschaltet, der Konflikt der Factoring- und Banken-Globalzession mit dem verlängerten Eigentumsvorbehalt unter neuen Lösungskriterien betrachtet werden.
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