Die kollektivarbeitsrechtlichen Bezüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet und sanktioniert nicht nur Benachteiligungen individueller, sondern auch kollektiver Art. Der Autor untersucht die Anforderungen des AGG an kollektive Rechtsakte, insbesondere an Tarif- und Betriebsnormen, aber auch an Vereinbarungen des «Dritten Weges» im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Schwerpunkte des Buches sind die Bestimmung der Rechtsfolgen benachteiligender kollektiver Rechtsakte sowie die Vereinbarkeit der insoweit einschlägigen Normen des AGG und der dem Gesetz zugrunde liegenden Unionsrichtlinien mit dem Unionsprimärrecht und der EMRK.
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