Die juristischen Personen. Die Vereine, Art. 60–79 ZGB Art. 712m Abs. 2 ZGB (Stockwerkeigentümergemeinschaft)
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Das schweizerische Vereinsrecht hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten in jeglicher Hinsicht erheblich weiterentwickelt. Auf der Ebene der Gesetzgebung erfolgten zahlreiche Änderungen und Ergänzungen des ZGB, insbesondere des Vereinsrechts und der damit zusammenhängenden Erlasse, wie namentlich das OR, das HRegV, das FusG, die ZPO und das SchKG. Auf der Ebene der Rechtsprechung führte die umfassende Publikationspraxis des Bundesgerichts zu einer beachtlichen Zahl bekannt gewordener Präjudizien (unter Einschluss von Urteilen zur Stockwerkeigentümergemeinschaft) und im Bereich der Literatur sind zahlreiche Neuerscheinungen zu verzeichnen. Die vorliegende Neuauflage trägt all diesen Veränderungen Rechnung und wurde inhaltlich stark überarbeitet und ergänzt.
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