Die Internationale Arbeitsorganisation
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 2, 3, Universität Siegen, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nach dem Ersten Weltkrieg gegründete Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine der ältesten internationalen Organisationen, die heute noch existiert. Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) und somit mit der UNESCO vergleichbar. Sie hat ihren Hauptsitz in Genf in der Schweiz. Organe der ILO sind die Internationale Arbeitskonferenz, der Verwaltungsrat und das Internationale Arbeitsamt. Der gesamten Struktur der ILO liegt das Prinzip der Dreigliedrigkeit zugrunde. Das bedeutet, dass in allen Ebenen der Organisation sowohl Funktionäre der Regierung als auch Funktionäre der Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer vertreten sind.
Die ILO hat es sich zur Aufgabe gemacht Standards bezüglich der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Menschen zu setzen und somit die nationale Gesetzgebung zu beeinflussen. Dies geschieht in Form von ILO-Übereinkommen. Auch ist es Aufgabe der Organisation, die Einhaltung der Übereinkommen zu prüfen.
Im Folgenden beschäftigt sich die Seminararbeit schwerpunktmäßig mit der Geschichte und der Entstehung der ILO sowie mit der Ratifizierung und Einhaltung der ILO-Übereinkommen. 3
Die Internationale Arbeitsorganisation wurde 1919 gegründet. Jedoch war das Bestreben eine
Regulierung der Arbeitswelt zu finden schon in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts
vorhanden, vor allem geprägt durch die industrielle Revolution, welche durch ihr
außerordentliches Wachstum, inakzeptables menschliches Leiden und soziale Unruhe
hervorrief. Robert Owen und Daniel le Grand waren zwei Industrialisten, die sich schon
während der Revolution für eine soziale und arbeitsrechtliche Gesetzgebung einsetzten. Ende
des 19. Jahrhunderts entwickelte sich organisierte Arbeit so zu einer treibenden Instanz in den
Industrieländern, welche nach demokratischen Rechten und anständigen Lebensbedingungen
der Arbeiterschaft verlangte.
Im Jahre 1901 wurde in Basel die Internationale Gemeinschaft zum Schutz der Arbeiterschaft
gegründet. Auch die damaligen Sozialgesetzte der Deutschen Regierung bildeten in den
letzten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts einen Grundstein für die Entwicklung eines
schützenden Arbeitsrechts. Zwischen 1905 und 1906 wurden durch die Schweiz
diplomatische Konferenzen abgehalten, aus welchen die ersten beiden internationalen
Arbeitskonventionen bezüglich der Regulation der Nachtarbeit von Frauen und das Verbot
des Gebrauchs von weißem Phosphor in der Zündholzindustrie hervorgingen.
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