Die integrierte Staatlichkeit der Länder
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Der Bundesstaat, dessen Kern die Staatlichkeit der Bundesländer ist, gehört zu den unveränderlichen Konstanten des Grundgesetzes. Dies macht es erforderlich, sich des Inhalts der sog. "Eigenstaatlichkeit" der Länder im Bundesstaat zu vergewissern. Auch der Prozess der europäischen Integration verlangt immer wieder nach Neuvermessungen und Neubewertungen der deutschen Bundesstaatlichkeit. Ines Gillich entwickelt einen konzeptualen Rahmen, um die Elemente der Staatlichkeit der Länder nach Maßgabe des Grundgesetzes aufzuschlüsseln. Dabei untersucht sie, ob diese im Prozess der europäischen Integration bewahrt oder relativiert wird und stellt heraus, dass dem Zugriff auf die Eigenstaatlichkeit der Länder verfassungs- und unionsrechtlich rote Linien gezogen sind. Ines Gillich nimmt dabei eine Neuinterpretation der verfassungsrechtlichen "Struktursicherungsklausel" vor und legt dar, dass auch die Unionsrechtsordnung in mehrfacher Hinsicht als Absicherungsebene für die Wahrung föderaler Strukturen der EU-Mitgliedstaaten fungiert.
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