Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG
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Die vom BVerfG in seinem "Chefarzt"-Urteil im Jahr 2014 bekräftigte Bindungswirkung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozess wurde durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Diskriminierung erheblich abgeschwächt. Die Arbeit untersucht in diesem Zusammenhang die grundlegenden verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Fragestellungen und zeigt Möglichkeiten zur Harmonisierung des Mehrebenenkonflikts zwischen europäischem Diskriminierungsschutz und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht auf. Vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung "IR" wird zudem der brisanten Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen der Anwendungsvorrang des Unionsrechts zugunsten der kollektiven Religionsfreiheit durchbrochen werden könnte.
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