Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die Grund- und Menschenrechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention
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Die Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stehen schon seit Jahren in der Kritik, insbesondere wegen der schweren Grundrechtseingriffe und den damit einhergehenden Beschränkungen der Verfahrensrechte der Betroffenen. Die vorliegende Publikation befasst sich mit dem Verhältnis dieser Sanktionen zu den prozessualen Gewährleistungen der EMRK, da sich zuletzt der EGMR intensiv mit ihnen befassen musste. Die Pflichtenkollision, die sich für die Mitgliedstaaten aus der Umsetzung der Sanktionen und der Bindung an die EMRK ergibt, wird umfassend untersucht und auf der Grundlage des Subsidiaritätsgrundsatzes eine Lösung für die Einrichtung einer gerichtlichen Kontrolle der nationalen Umsetzungsakte dieser Sanktionen erarbeitet. Dabei wird die Rechtsprechung des EGMR und die Rolle des Art. 103 UN-Charta kritisch hinterfragt.
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