Die Haftung im eigenverwalteten Insolvenzverfahren
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Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren bietet Vorteile, wirft jedoch hinsichtlich der haftungsrechtlichen Regelungen unzählige Fragen auf. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzordnung kein Regelungskonstrukt aufweist und auf andere gesetzliche Regelungen zurückgegriffen werden muss.
Götze untersucht daher die insolvenzrechtliche Haftung des Sachwalters und des Eigenverwalters. Und sie überprüft die Möglichkeiten, die Geschäftsleiter hinsichtlich der Vertrags- und der Deliktshaftung sowie der gesellschaftsrechtlichen Haftung in das Haftungskonzept einzubeziehen, um Schutzlücken für die Beteiligten zu vermeiden.
Die Praxis und die Besonderheiten der Eigenverwaltung.
Wie Sachwalter, Eigenverwalter und deren Geschäftsleiter haften.
Warum das Haftungskonzept vorerst ausreichend ist.
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