Die Haftung für Hyperlinks
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: sehr gut, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (Institut für Arbeits- und Sozialrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll die Haftungsproblematik rund um Hyperlinks kurz beleuchten. [...]
Es entstand schließlich ein weltumspannendes Kommunikationsnetz. Weltweit nimmt die Zahl der fest mit dem Internet verbundenen Computer stetig zu. Das Internet hat sich nun zu einem Kommunikations- und Repräsentationsmedium entwickelt - beinahe jede Firma ist heutzutage bestrebt, auch im Internet vertreten zu sein. Mit der Zahl der im Internet abrufbaren Homepages und Websites stieg (und steigt) natürlich auch die Zahl der Hyperlinks, womit die Bedeutung ihrer rechtlichen Einordnung stetig zunahm (und zunimmt). Ebenso ergaben sich aus dem ursprünglich als rechtsfrei angesehenen Raum immer mehr rechtliche Fragestellungen zum Linkrecht, insbesondere zur Haftung, die durch das Setzen eines Links zu einer fremden Seite entstehen kann.
Die erste Entscheidung des OGH zum Thema "Haftung für Hyperlinks" stammt aus dem Jahr 2000 (Fall: "Jobmonitor").
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