Die Haftung des Grundstückseigentümers für die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten
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Diese Studie geht der Frage nach, ob die Bodensanierungspflicht des gutgläubigen Grundstückseigentümers, wie sie im Bundes-Bodenschutzgesetz statuiert und vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.02.2000 begrenzt wurde, verfassungskonform ist. Zur Beantwortung dieser Frage werden zunächst die einzelnen Bodensanierungsmaßnahmen in ihrer Belastungsintensität dargestellt und in die dogmatische Struktur des Art. 14 GG eingeordnet. Hieran anknüpfend erfolgt eine Überprüfung der Gründe, die zur Rechtfertigung des staatlichen Zugriffes auf das Grundeigentum vorgebracht werden, auf ihre Tragfähigkeit hin. Hierbei wird als Ergebnis gefunden, dass die Bodensanierung primär der Beseitigung eines Umweltschadens dient und allenfalls nachrangig der Gefahrenabwehr. Von dieser Erkenntnis ausgehend wird durch einen Vergleich mit einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsakten aufgezeigt, dass die Auferlegung der Bodensanierungslast auf den gutgläubigen Grundstückseigentümer neu zu überdenken ist. Die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die einer eingehenden Überprüfung unterzogen wird, kann nicht als Endpunkt betrachtet werden und vermag eine verfassungsgemäße Handhabung der behördlichen Bodensanierungspraxis nicht zu gewährleisten. Ein Ausblick auf den anstehenden Reformbedarf und wie diesem Genüge getan werden kann, rundet die Arbeit ab.
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