Die Haftung des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Philosophisch-Pädagogische Fakultät), Veranstaltung: Grundzüge des Arbeitsrechts (Nebenfach), 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit von abhängig Beschäftigten kommt es immer wieder zur Fragestellung, in welchem Umfange die Arbeitnehmer für verschiedene Schadensereignisse haftbar sind. Dieser Frage soll in der vorliegenden Seminararbeit nachgegangen werden. Die Arbeit beginnt zunächst mit dem Aufriss des Problems der Arbeitnehmerhaftung. Hier stellen sich neben den rechtlichen auch sozialpolitische Fragen, die für die Gesetzgebung und Rechtspflege bedeutsam sind und auch seit längerem in der juristischen Diskussion behandelt werden. Im zweiten Abschnitt der Arbeit wird die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber behandelt. Dabei wird auch explizit auf die jüngeren Neuerungen des Rechts der Leistungsstörung nach der Modernisierung des Schuldrechts ab dem Jahr 2002 eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung des durch Richterrecht gebildeten Konzepts der Haftungserleichterung für Arbeitnehmer. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich dann der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten, wenn haftungsrelevante Ereignisse in Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten entstehen. Die Arbeit endet im Abschnitt vier mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Der Umfang einer Seminararbeit ist dabei begrenzt und so muss sich notwendigerweise auch die inhaltliche Tiefe der Arbeit beschränken. Daher werden lediglich die grundlegenden Sachverhalte der Arbeitnehmerhaftung bei Leistungsstörungen des Arbeitsvertrags erarbeitet, ohne auf Spezialprobleme einzugehen. So werden sozialrechtliche Fragestellungen im Kontext der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung und der damit verbun
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