Die Haftung der Stiftung für Verbindlichkeiten des Stifters
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Im Rahmen einer umfassenden Darstellung und Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen Gläubigerschutz und Stiftungsautonomie zeigt der Autor, daß die an Vermögensübertragungen anknüpfenden zivilrechtlichen Haftungsvorschriften wegen der besonderen Ausgestaltung der Rechtsperson Stiftung auf diese weitgehend unanwendbar sind. Dadurch wird die Zugriffsmöglichkeit der Stiftergläubiger auf das Stiftungsvermögen auf seltene Ausnahmefälle beschränkt.
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