Die Glocken im Landkreis Tübingen
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Der kirchliche Gebrauch der Glocke als Ruf zur Versammlung der Gemeinde und zum Gebet geht bis in das 4. Jh. zurück. 604 ordnete Papst Sabinian das Gebetsläuten für alle Gläubigen, auch außerhalb der Klöster, an. Seit den Edikten Karls des Großen sollte jede Kirche mindestens eine Glocke besitzen. In den beiden Weltkriegen wurden im Deutschen Reich insgesamt etwa 140.000 Glocken als Kriegsmaterial eingeschmolzen oder zerstört.
Der vorliegende Band gibt den heutigen und den vormaligen Bestand der katholischen Kirchen des Landkreises Tübingen wieder und geht, soweit die Quellen es ermöglichen, dem Schicksal untergegangener Glocken nach. Register der Gießer, der Personen- und Ortsnamen sowie der bildlichen Darstellungen auf den Glocken erschließen zugleich auch den ersten Teil der Untersuchung, der die evangelischen Kirchen im Landkreis behandelte.
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