Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
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Am 31. Oktober 1999 wurde in Augsburg die »Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre « (GE) zwischen Lutherischem Weltbund (LWB) und der Römisch-Katholischen Kirche feierlich bestätigt. Bei der Rechtfertigung des Menschen allein aus Gnade Gottes geht es nicht um ein Lehrstück neben anderen, sondern um den zentralen Punkt, an dem die Einheit der westlichen Kirche im 16. Jahrhundert zerbrochen ist. Mit der GE sowie den Zusatzdokumenten »Gemeinsame Offizielle Feststellung« (GOF) und »Annex« ist offiziell eine Übereinstimmung in Grundfragen der Rechtfertigungslehre erzielt worden. Der erzielte Konsens hebt die verbleibenden Unterschiede nicht auf und wird auch umgekehrt durch diese nicht in Frage gestellt. Die verbleibenden Differenzen werden benannt und die Weiterarbeit an ihnen als notwendig beschrieben. Diese Vereinbarung ist nicht unumstritten geblieben, sondern hat insbesondere in Deutschland in der wissenschaftlichen Theologie zu einer heftigen Kontroverse geführt. 2006 hat auch der Weltrat Methodistischer Kirchen (WMC) die GE offiziell anerkannt.Die GE ist das bislang einzige Dokument zwischen dem Lutherischen Weltbund und der Römisch-Katholischen Kirche, das offiziell rezipiert wurde. Es ist zudem die erste Vereinbarung, die weltweit gilt. Erstmals hat die Römisch-Katholische Kirche das Modell der »versöhnten Verschiedenheit « gewürdigt. Die vorliegende Dokumentation zeichnet den Entstehungsprozess der GE nach. Sie bietet neben den kirchenoffiziellen Stellungnahmen und Beschlüssen auch ausgewählte Voten aus der wissenschaftlichen Theologie. Vorgestellt werden ebenso alle Dokumente im Zusammenhang des Festaktes in Augsburg sowie die offiziellen Stellungnahmen zur Unterzeichnung durch den Weltrat Methodistischer Kirchen.Mit Geleitworten von Walter Kardinal Kasper und Pfarrer Ishmael Noko.
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