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Die Führungsaufsicht

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Die Führungsaufsicht wurde durch das zweite Strafrechtsreformgesetz zum 1.1.1975 als neue, nicht freiheitsentziehende Massregel der Besserung und Sicherung eingeführt. Sie war von Anfang an eine der umstrittensten Neuerungen der Grossen Strafrechtsreform. Die vorliegende Arbeit enthält neben einem rechtshistorischen Überblick und einer strafrechtsdogmatischen Einordnung eine erste Bestandsaufnahme der in Baden-Württemberg mit der neuen Massregel gewonnenen Erfahrungen aus der Sicht der neu geschaffenen Führungsaufsichtstellen. Anhand der bei ihnen geführten Akten wurde die Anwendungspraxis in den Jahren 1975 bis 1978 untersucht. Es soll damit zugleich ein Beitrag zur Beantwortung der Frage nach dem Gelingen der Reform und der Verwirklichung der gesetzgeberischen Zielvorstellungen geleistet werden.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

76,00 CHF