Die Frühehe im Recht
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Die Frühehe, ein globales und altes Phänomen, ist seit einigen Jahren nicht nur in den Blickwinkel menschenrechtlicher und rechtspolitischer Diskussionen geraten, sondern auch Objekt nationaler Rechtsreformen geworden. Mehrere europäische Staaten, darunter 2017 Deutschland, reformierten ihr Recht dahingehend, nicht nur die inländische Frühehe ausnahmslos zu verbieten, sondern zudem der im Ausland geschlossenen Frühehe die Anerkennung zu verweigern. Der Sammelband stellt vergleichend Praxis und soziale Hintergründe der Frühehe sowie ihre rechtliche Behandlung in ausgewählten Rechtsordnungen Europas, Nord- und Lateinamerikas, des Nahen Ostens und Asiens dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die Reform des deutschen internationalen Privatrechts zielführend ist und ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
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