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Die Fremdheit des Rechts

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Der Semantik und Form des Rechts eignet ein prononcierter Zug des Fremden. Recht tritt uns entgegen in äußeren Geboten und behauptet einen Anspruch, der jeden Standpunkt individueller oder kollektiver Willkür überschreitet. Diese Disposition konkretisiert sich in vielfältiger Gestalt: In der starren Formalität des Gesetzes, die unser Denken und Handeln unterbricht, in umständlichen Verfahren, die dem Entscheiden Umwege zumuten, in Gerichtsinstanzen, die gegenüber anderen politischen und gesellschaftlichen Gewalten Unabhängigkeit reklamieren, in Verfassungen und Völkerrechtsverträgen, die gegen ordentliche Rechtsnormen in Stellung gebracht werden, in sozialen Bewegungen, die den Anspruch des Rechts gegen ungerechte Gesetze aufrufen, in einer ausgeprägten Ästhetik der Erhabenheit, mit der die Instanzen des Rechts in den öffentlichen Raum treten. Die Konstellation von Unterbrechung und Entzug, welche die Rechtserfahrung dergestalt durchzieht, ist höchst ambivalent: Auf der einen Seite vermittelt sie rechtlichen Strukturen beharrliche Tendenzen suppressiver Verselbständigung und Entfremdung. Andererseits eröffnen sich darin unauslöschlich befreiende Blicke auf das Ausgeschlossene, Unvernommene, Andere bestehender Ordnungen und Gewissheiten. Die Studie zeichnet das schillernde Motiv rechtlicher Fremdheit in der Rekonstruktion einer Theorielinie modernen Rechtsdenkens nach, die vom deutschen Idealismus über die dialektische Theologie zum französischen Alteritätsdenken führt und in verschiedenen juristischen Diskurskontexten aufschlussreiche Wendungen erfahren hat.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

52,50 CHF