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Die Freistellung von der Arbeitspflicht

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1, 0, Universität Hamburg (Universität Hamburg), Veranstaltung: Abschlussarbeit Bachelor Arbeits- und Sozialrecht, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: "Was ein Mensch gilt oder wert ist, ist, wie bei allen anderen Dingen, sein Preis, das heißt so viel, wie für den Gebrauch seiner Kraft gegeben wird." Thomas Hobbes (*05.04.1588-+04.12.1679), Engl. Staatstheoretiker. "Arbeit gibt uns mehr als den Lebensunterhalt, sie gibt uns das Leben." Henry Ford (*30.07.1863-+07.04.1947), US-Unternehmer. Hobbes' Einschätzung mag noch so misanthropisch sein, aber wenigstens hat er Recht, wenn er annimmt, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung seines Beschäftigten eine gewisse Entlohnung wert ist. In manchen Situationen jedoch entrichtet der Arbeitgeber bereitwillig einige Monatsgehälter und möchte dennoch unbedingt nicht, dass der so Entlohnte am Arbeitsplatz erscheint.Wenn nämlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis lösen, erst recht aber, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, kommt es regelmäßig vor, dass dieser den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freistellt. Damit sind natürlich nicht alle Betroffenen einverstanden, denn die Arbeit dient freilich nicht nur dem Erhalt des Lebensunterhalts. Aus der Arbeitssoziologie wissen wir beispielsweise, dass Menschen aus ihrer Arbeit auch Selbstbestätigung schöpfen und soziale Beziehungen knüpfen.1Insoweit trifft Henry Ford, so umstritten er ansonsten sein mag, mit obiger Aussage den entscheidenden Punkt.
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

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