Die Familien-Publikumsgesellschaft
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Mit Familienunternehmen verbindet man in der Regel Gesellschaften mit kleinem Gesellschafterkreis, die von wenigen Familienmitgliedern dominiert werden. In der Praxis existieren jedoch auch Familienunternehmen, deren Gesellschafterkreis hundert(e) Personen umfasst. Solche Familienunternehmen nähern sich damit den aus dem (Personen-)Gesellschaftsrecht bekannten Publikumsgesellschaften an. Vor diesem Hintergrund vereint die Arbeit die scheinbar konträren Begriffe "Familienunternehmen" und "Publikumsgesellschaft" zur "Familien-Publikumsgesellschaft" und untersucht am Beispiel der GmbH & Co. KG, inwieweit sich bei dieser Gesellschaft stellende Aufgaben und Probleme durch Anleihen aus dem Recht der Publikumspersonengesellschaften lösen lassen.
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