Die faktische Lebensgemeinschaft im Erbrecht
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In den letzten Jahrzehnten hat in der Schweiz wie auch im Ausland ein gesellschaftlicher Wertewandel in Bezug auf die Familie und Paarbeziehung stattgefunden. Eine wachsende Zahl von Paaren heiratet nicht (mehr). Das Schweizer Erbrecht stellt hingegen ausschliesslich auf formelle familienrechtliche Paarbeziehungen ab.
Die vorliegende Arbeit beinhaltet eine umfassende rechtsvergleichende Untersuchung familien- und vor allem erbrechtlicher Regelungen, um so aufzuzeigen, wie andere Länder auf die steigende Aktualität und wandelnde Bedeutung faktischer Lebensgemeinschaften reagierten. Schwerpunkt bildet dabei das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht. Unter Mitberücksichtigung aktueller Reformbestrebungen (Vorentwurf Erbrecht) sowie der Legitimation und Funktion eines (Lebenspartner-)Erbrechts werden abschliessend Reformüberlegungen und Regelungsansätze für die faktische Lebensgemeinschaft im Erbrecht diskutiert und formuliert.
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