Die Europäische Menschenrechtskonvention im Konstitutionalisierungsprozess einer gemeineuropäischen Grundrechtsordnung
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Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob sich die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) seit ihrem Bestehen von ihrem völkerrechtlichen Ursprung weiterentwickelt hat und heute die Rechtsordnungen der Konventionsstaaten maßgeblich beeinflusst. Es wird zunächst dargelegt, inwieweit die EMRK bereits selbst über konstitutionelle Elemente verfügt. Des Weiteren wird der Einfluss der EMRK auf die nationalen Verfassungen untersucht. Ebenfalls befasst sich die Schrift mit dem Verhältnis der EMRK zum Recht der Europäischen Union.
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