Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Rechtsordnungen Italiens und Deutschlands
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Das Ziel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist die Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Als Hemmnisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen wurden bürokratische Anforderungen identifiziert, die infolge des Richtlinienerlasses abgebaut werden sollten. Das Internationale Kolloquium in Augsburg widmete sich der Richtlinienumsetzung in Italien und Deutschland. Besonders betrachtet wurden die Änderungen der nationalen Verwaltungsverfahren, die Auswirkungen auf den Privatrechtsverkehr, einzelne Berufsstände sowie Vorteile für Dienstleistungserbringer und -empfänger. Die Auswirkungen der Richtlinie sind weitgehend - und entlasten den Dienstleister nicht immer.
Mit Beiträgen von:
Christian Hufen, Prof. Peter Kindler, Prof. Claudio Mignone, Prof. Matthias Rossi, Dr. Paolo Pasqualis, Prof. Vera Parisio, Isabella Risini
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