Die ersten deutschen Juristinnen
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Die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen in Deutschland ist ein in der Professionalisierungsgeschichte der Akademikerinnen einzigartiger Vorgang. Die Vorurteile gegen Frauen als Juristinnen waren so vehement, dass sie erst 1922 - also etwa zwei Jahrzehnte später als Ärztinnen oder Lehrerinnen - zu den Staatsexamina zugelassen wurden. Die Studie beschreibt am Beispiel ausgewählter Karrieren - darunter Anita Augspurg und Marie Munk - anschaulich und detailliert die wechselreiche Geschichte des weiblichen Rechtsstudiums und der deutschsprachigen Juristinnen zwischen 1900 und 1945 in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Die Autorin zeigt die Tätigkeitsfelder von Frauen in Verwaltung, Verbandsarbeit und in den klassischen juristischen Berufen sowie ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zwischen dem Ausschluss aus den juristischen Professionen 1933 und dem Kriegsende 1945.
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