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Die Ersatzaussonderung

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Im Insolvenzfall muss der Eigentümer einer Sache es nicht einfach hinnehmen, dass sein Eigentum für die Insolvenzmasse beansprucht wird. Anstatt sich mit allfälligen Schadenersatzansprüchen gegen die Masse in die Reihe der Konkursgläubiger zu stellen, um anschließend nur mit einem Bruchteil des eigentlichen Wertes seiner Sache befriedigt zu werden, kann er seinen Anspruch mit der Aussonderungsklage viel eher außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen. Wenn die Sache nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aber veräußert wurde und so die Sachaussonderung nicht mehr möglich ist, kommt unter Umständen die Ersatz-Aussonderung in Betracht. In diesem Fall kann das an die Stelle der Sache getretene Veräußerungsentgelt ausgesondert werden. Dieses auf den ersten Blick knapp, eindeutig und klar geregelte Rechtsinstitut wirft äußerst interessante Fragen auf, die den Juristen über den Tellerrand der Insolvenzordnung hinaus in die weiten Sphären des materiellen Zivilrechts führen. Die Arbeit liefert eine übersichtliche Darstellung der vorhandenen Literatur und Judikatur und stellt schließlich nach Aufzeigen der jeweiligen Problemfelder dogmatische Lösungsansätze bereit.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen

Preis

66,00 CHF