Die Erosion des Richtervorbehaltes bei Telefonüberwachung/en: Eine empirische Untersuchung und ihre Konsequenzen
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: Mitte der 1960er Jahre beschäftigte sich Ralf Dahrendorf, , PhD., weniger mit dem deutschen Staat im allgemeinen als vielmehr mit dem Konservatismus seiner Juristen im speziellen, die ¿bewahrende Einstellung¿ deutscher Brufsrichter eingeschlossen, als Verwalter , , sozialer Normen". Für deutsche Volljuristen interessierte sich der Autor vor allem deshalb, weil die sogenannte , , politische Klasse" im bürgerlichen Deutschland , , in zentralen Elementen eine Elite von Juristen" darstellt/e. Anfang der neunziger Jahre betonte derselbe deutsch-britische Soziologe, nun als Baron Dahrendorf, daß Gleichheit vor dem Gesetz und , , verläßliche Verfahren der Rechtsfindung" Grundelemente eines jeden Rechtsstaates sind.
Auf erstgenannter Ebene soll in Deutschland der Gleichheits- und Gleichberechtigungssatz des Artikel 3 Grundgesetz (Art. 3 GG)sowohl Gleichheit vor dem Gesetz garantieren als auch vor Diskriminierung und Willkür schützen. Insofern handelt es sich nach Menschenwürde und Persönlichkeitsentfaltung um einen grundrechtlichen Kern- und Schutzbereich, dem Verfahrensanforderungen wie Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht gleichsam ¿nachgeordnet¿ sind. So auch im zweitgenannten Bereich der Rechtsfindungsverfahren. Hier dürfte der sogenannte "Richtervorbehalt" bei Telefonüberwachung/en auf instrumenteller Handlungsebene ein zentrales Moment von Kontrolle exekutiver und Verfolgungsmaßnahmen durch Berufsrichter, also Zentralfiguren der Judikatur (Rechtsprechung), sein - und zwar unabhängig davon, ob man davon ausgeht oder nicht, daß in jeder entwickelt-arbeitsteilig-bürgerlichen Gesellschaft die Exekutive als solche im allgemeinen und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft als ihre justizielle "Speerspitze" im besonderen dazu tendiert, sich als bürokratischer Verwaltungs- und exekutiver Verfolgungsstaat zu verselbständigen.
Die erste empirische Studie, die sich mit berufsrichterlichem Kontrollhandeln bei Anordnung oder Ablehnung von Telefonüberwachung/en, also der zeitweiligen Dispensierung verfassungsmäßig garantierter Bürger- und Grundrechte, nämlich des im Grundgesetz (Artikel 10) garantierten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis(ses) im speziellen, beschäftigt, liegt seit Herbst 2003 in Buchform vor. Der GRIN-Text von Richard Albrecht diskutiert Anlage, Durchführung und Ergebnisse der empirischen Studie ausführlich und kritisch aus bürgerrechtlich-rechtskultureller Sicht.
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