Die erforderliche Binnenstruktur eines Unternehmens zur Erfüllung der Regelpublizität
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1, 3, Universität Augsburg, 36 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch spektakuläre Insolvenzen wie die von Enron, Global Crossing und Worldcom in den USA und von Unternehmen am Neuen Markt in Deutschland Anfang des 21. Jahrhunderts, die durch gefälschte Bilanzen mit verursacht wurden, rückte das Thema der Unternehmenspublizität wieder in den Focus der Öffentlichkeit. Aufgrund der Lücken in den einschlägigen Gesetzen verabschiedete der US-Gesetzgeber am 30. Juni 2002 den Sarbanes-Oxley Act (SOA), der diese schließen sollte. In Deutschland wurde am 30. September desselben Jahres der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) veröffentlicht.
Aufgrund dieser Aktualität des Themengebiets Unternehmenspublizität, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit den Anforderungen, die die Regelpublizität, als Teil der gesetzlich verankerten Unternehmenspublizität, an die Organisation in Unternehmen richtet und wie Unternehmen, durch die organisatorische Gestaltung der zuständigen Bereiche, die Einhaltung der einschlägigen Gesetzesvorschriften gewährleisten und negative Konsequenzen vermeiden.
Hierzu werden im zweiten Kapitel zunächst die verschiedenen Publizitätsformen vorgestellt und ihr Beitrag zur Gesamtunternehmenspublizität herausgearbeitet. Dabei bilden die regelmäßigen Publizitäten in Form des Jahresabschlusses und der Zwischenberichte, zusammen mit der situationsabhängigen Ad-hoc-Publizität, ein umfassendes Regelwerk, welches garantieren soll, dass jederzeit für jedermann die relevanten Unternehmensinformationen zugänglich sind. Ergänzt werden diese Publizitätsformen durch Sonderformen, die nur bei besonderen Anlässen, wie z.B. der Neugründung eines Unternehmens oder einem Börsengang, nötig sind, sowie durch von der Deutschen Börse bzw. US-amerikanischen Finanzmärkten erlassenen Zusatzanforderungen, die von an diesen Börsen notierten Unternehmen, erfüllt werden müssen. Um die geforderten Informationen rechtzeitig und vollständig bereitstellen zu können, bedarf es einer entsprechenden Organisation der involvierten Unternehmensbereiche. Auf diese wird in Kapitel drei eingegangen und anschließend anhand der Siemens AG beispielhaft der organisatorische Aufbau eines deutschen DAX-30-Unternehmens aufgezeigt, das, durch die Notierung an der NYSE, auch den Bestimmungen des SOA unterliegt.
Abschließend wird auf die Konsequenzen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der börsensegmentspezifischen Zusatzanforderungen, sowie auf die Sanktionsmöglichkeiten der jeweiligen Börsenträger und Börsenaufsichten eingegangen.
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