Die Entwicklung der Patentgerichtsbarkeit in Düsseldorf
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Gewerbliche Schutzrechte würden ohne die Möglichkeit der Durchsetzung im Verletzungsfall ihren Sinn als Ausschließlichkeitsrecht verlieren. Hierbei nehmen die Gerichte, die als patentrechtliche Eingangsinstanzen in Deutschland fungieren, eine entscheidende Rolle ein. Denn auf Grund des Umstands, dass ein patentverletzendes Produkt in der Regel deutschlandweit angeboten wird, kann der Patentinhaber den zuständigkeitsbegründenden Verletzungsort und damit auch die Eingangsinstanz selbst wählen. In einem Drittel aller Verfahren entscheidet sich die klagende Partei dabei für Düsseldorf.
Der Verfasser geht der Frage nach, durch welche prozessualen, organisatorischen und historischen Entwicklungen die Düsseldorfer Eingangsinstanz ihren hervorgehobenen Status unter den patentrechtlichen Eingangsinstanzen erlangt hat. Durch welche rechtlichen Rahmenbedingungen kann eine qualitative Rechtsprechung im Patentrecht gesichert bzw. gefördert werden? In welchem Verhältnis stehen Legislative, Exekutive, Judikative sowie die Anwaltschaft bei der Förderung eines Gerichtsstandortes? Wie nehmen die Parteien verschiedene Gerichtsstandorte wahr? Hierzu analysiert der Verfasser die Entwicklung der Düsseldorfer Patentgerichtsbarkeit über einen Zeitraum von über 100 Jahren, wozu er auch auf Interviews mit Praktikern zurückgreift.
Das Ziel der Untersuchung ist es, Möglichkeiten aufzuzeigen, durch die eine hochwertige Rechtsprechung im Patentrecht gewährleistet werden kann. Hierbei arbeitet der Verfasser drei Punkte heraus, die für die Ausgestaltung einer effektiven gerichtlichen Durchsetzung von Patenten essentiell sind.
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