Die Entwicklung der Landstände in Bayern
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, 3, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Historisches Institut), Veranstaltung: Seminar Stände- und Staatsbildung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland scheint auf den ersten Blick eine verhältnismäßig junge Geschichte zu sein. Im europäischen Vergleich fällt bei der parlamentarischen Entwicklung der Blick zuerst auf England. Bereits 1257 sprach man dort von Parlamenten, einer Institution, die sich in ihren Grundzügen bis heute gehalten hat. Doch auch in den deutschen Landen gab es frühe Entwicklungen des Parlamentarismus an der Schwelle vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit. Ein Beispiel dafür bildet Bayern.
Der Bayerische Landtag stellt mit seiner fast 190-jährigen Geschichte eines der ältesten deutschen Parlamente dar. In der Entwicklung des europäischen Parlamentarismus steht er mit an der Spitze. Seine Anfänge reichen bis ins 14. Jahrhundert zurück. Die ersten Schritte dazu vollzogen sich in Ober- und Niederbayern. Anfang des 14. Jahrhunderts wurden in beiden Teilen des Landes von den lokalen Herrschern Urkunden manifestiert, die einen Teil der herrschaftlichen Macht in die Hände der so genannten Landstände oder auch Landschaften abgaben. In Oberbayern kam es 1302 zur Genehmigung einer einmaligen Steuer durch die oberbayerischen Stände nach Anerkennung des Steuerbewilligungsrechts durch die Herzöge Rudolf I. und Ludwig IV.. Neun Jahre später, am 5. Juni 1311, wurde auch in Niederbayern eine Urkunde unterzeichnet, die den Landständen Rechte und Privilegien zusicherte. In der Ottonischen Handveste bewilligen die niederbayerischen Stände dem Wittelsbacher Herzog Otto III. eine einmalige Steuer und bekamen dafür gleichzeitig eigene Rechte, vor allem die Niedergerichtsbarkeit, garantiert. Damit beginnt die eigentliche Entwicklung der bayerischen Stände
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