Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
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Zehn Jahre nach seiner Einführung steht der Deutsche Corporate Governance Kodex mehr denn je im Fokus kontroverser Diskussionen. Zu den Lobeshymnen auf den durch den Kodex erreichten Grad an Transparenz und einen national etablierten und international respektierten Standard guter Unternehmensführung tritt zunehmend auch Kritik, die vor allem eine Überregulierung durch die Kodexempfehlungen und den zunehmenden Zwang beklagt, mit dem diese durchgesetzt werden sollen.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei oft die Frage nach den Rechtsfolgen einer fehlerhaften Entsprechenserklärung, die nach § 161 AktG einmal jährlich vom Vorstand und Aufsichtsrat der betroffenen Gesellschaft abzugeben ist und mit der diese erklären, ob die Gesellschaft die Empfehlungen des Kodex im abgelaufenen Berichtszeitraum angewendet hat und auch in Zukunft anwenden wird oder nicht.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Umständen eine fehlerhafte Kodexerklärung die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen nach sich ziehen kann. Die Frage ist der breiten Öffentlichkeit insbesondere durch das Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Kirch/Deutsche Bank vom 16. Februar 2009 bekannt geworden, in dem der Zweite Senat in Weiterführung der Macrotron- Rechtsprechung entschied, dass eine Abweichung vom Kodex in einem nicht unwesentlichen Punkt, die nicht in der Entsprechenserklärung (gegebenenfalls unterjährig) offengelegt wird, grundsätzlich zur Anfechtbarkeit eines daraufhin gefassten Entlastungsbeschlusses führen kann.
Daran anknüpfend untersucht die Arbeit die Frage, wann eine Entsprechenserklärung in einem die Anfechtbarkeit nach sich ziehenden nicht unwesentlichen Punkt unrichtig ist. Dazu werden zunächst die Anforderungen besprochen, die an eine fehlerfreie Entsprechenserklärung im Einzelnen zu stellen sind. Sodann werden Möglichkeiten einer Abgrenzung zwischen anfechtungsrelevanten und nicht anfechtungsrelevanten Mängeln herausgearbeitet. Neben einer abstrakten Abgrenzung wird dabei eine Analyse einzelner Kodexempfehlungen auf ihre Anfechtungsrelevanz vorgenommen, wobei die jeweiligen Empfehlungen daraufhin untersucht werden, ob sie aus Sicht der Aktionäre von so großer Bedeutung sind, dass eine insoweit unrichtige Entsprechenserklärung die Anfechtbarkeit des daraufhin gefassten Entlastungsbeschlusses zur Folge haben kann.
Daneben untersucht die Arbeit, ob bei fehlerhaften Entsprechenserklärungen Anfechtungsrisiken auch für andere Hauptversammlungsbeschlüsse bestehen, so wie dies etwa für Aufsichtsratswahlen im Jahr 2010 in der Entscheidung des Landgerichts Hannover im Fall Continental/Schaeffler angenommen wurde.
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