Die Entschädigungspflicht beim Widerruf von Verfügungen
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Die Verwaltung sieht sich des öfteren vor die Notwendigkeit gestellt, eine einstmals erlassene Verfügung zu widerrufen. Da Verfügungen jedoch grundsätzlich eine für Bürger und Staat verbindlich abgesteckte Rechtsposition begründen und damit vor allem auch ihrem Adressaten als stabile Basis für künftige Dispositionen dienen sollen, steht dem Widerruf als Hindernis vielfach das Vertrauen entgegen, das der davon Betroffene in den Bestand der Verfügung gesetzt hat. Den hieraus resultierenden Konflikt zwischen der Durchsetzung des öffentlichen Interesses bzw. des objektiven Rechts und dem Schutz des Vertrauens des Verfügungsadressaten zu lösen und in letzter Konsequenz Grundlagen und Berechnungskriterien einer Widerrufsentschädigung zu finden, ist zentrales Ziel dieser Arbeit, die sich insbesondere auch an den Praktiker wenden will.
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