Die "Entgrenzung" der Gefahrenabwehr
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Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit scheint an Kontur zu verlieren. In verschiedenen Bereichen ist eine "Entgrenzung" der Tätigkeit der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden und der Streitkräfte festzustellen: Eingriffsbefugnisse werden zeitlich in das Gefahrenvorfeld verlagert, die Tätigkeitsbereiche der Behörden überschneiden sich zunehmend, neuartige, auch internationale Kooperationsformen und ein umfassender Informationsaustausch werden genutzt, um die Aufgaben der Sicherheitsgewährleistung zu erfüllen. Markus Thiel untersucht, ob der vor allem infolge der Bedrohungen durch internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität stattfindende Wandel der Sicherheitsarchitektur verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Dazu beleuchtet der Autor insbesondere die grundrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Direktiven, die der neueren Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen sind.
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