Die Entbündelung der letzten Meile in der Schweiz im Lichte des GATS
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Seit einiger Zeit hat die Diskussion über die weitere Liberalisierung des Schweizer Telekommunikationsmarkts eine völkerrechtliche Dimension erhalten. Im Rahmen des Dienstleistungsabkommen GATS der Welthandelsorganisation WTO hat sich die Schweiz 1998 zur internationalen Marktöffnung des Telekomsektors verpflichtet. Dieses Abkommen umfasst Regeln, welche sicherstellen sollen, dass den ausländischen Anbietern ein Zugang zu öffentlichen Netzen ermöglicht wird und dass angesichts der beherrschenden Marktstellung der früheren Staatsmonopole ein tatsächlicher Wettbewerb auf dem Telekomsektor herrscht. Damit stellt sich die Frage, ob das WTO-Recht in der Schweiz bewirken kann, was in der EU und fast allen anderen OECD-Staaten bereits Realität ist: die Öffnung der «letzten Meile» des Telefonnetzes für Konkurrenten des Netzeigentümers. Diese Problematik wird in der vorliegenden Arbeit durch eine Darstellung und Würdigung der Schweizer Praxis sowie eine detaillierte Analyse der WTO-Rechtsgrundlagen untersucht. So werden der «Annex on Telecommunications» zum GATS und die Zusatzverpflichtungen des «Reference Paper» von 1998 im Lichte eines neuen Urteils eines WTO-Schiedsgerichts betrachtet. Zudem wird gezeigt, wie die Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der audiovisuellen Dienste sich auf die Frage der Entbündelung der letzten Meile auswirken.
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