Die Energierechtsetzungsbefugnis der Union nach EGV und Reformvertrag
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Am 01.12.2009 ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Kraft getreten. Er enthält ein eigenständiges Energiekapitel und weist damit der EU erstmals die Befugnis zur Energierechtsetzung ausdrücklich zu. Die Neuerungen dieses Energiekapitels aufzuzeigen, ist die Zielsetzung des Buches. Dafür wird im ersten Teil die Entwicklung der europäischen Energiepolitik von ihren Anfängen bis zur Gegenwart skizziert, bevor in einem zweiten Schritt das vorherige energierechtliche Kompetenzgefüge der EU dargestellt wird. Es folgt eine ausführliche Kommentierung des neuen Energiekapitels in Bezug auf seine Reichweite und seine Grenzen. Naturgemäß werden auch der Bereich Umwelt sowie allgemeine Fragen der Kompetenzzuweisung und -abgrenzung vertieft behandelt.
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