Die Eliminierung von Scheingewinnen des Vorratsvermögens in der Handels- und Steuerbilanz
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Im deutschen Handels- und Steuerrecht gilt das Anschaffungswertprinzip als Ausformung des Nominalwertprinzips. Es verlangt die Bewertung aller Aufwendungen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, auch wenn sich die Zeitwerte der ge- oder verbrauchten Güter zwischenzeitlich inflatorisch erhöht haben. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht entstehen hierdurch Scheingewinne, deren Besteuerung und Ausschüttung die Unternehmenssubstanz aushöhlen kann. Ausländische Rechtsordnungen enthalten teilweise Ausgleichsmöglichkeiten. Sollten die deutschen Unternehmen ebenfalls vor dem Ausweis von Scheingewinnen geschützt werden?
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