Die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform
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Ziel der Arbeit ist die Einordnung wirtschaftlicher Leistungserschwerungen in das Leistungsstörungsrecht nach der Schuldrechtsreform. Dabei werden die Tatbestände der §§ 275 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sowie deren Verhältnis zur Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB unter Berücksichtigung der Grundsätze vertraglicher Risikoverteilung untersucht. Zugleich wird ein umfassender Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 275 Abs. 1, Abs. 2 und § 313 BGB unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten gegeben.
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