Die Einmann-Personengesellschaft
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Scheiden aus einer Personengesellschaft die Gesellschafter bis auf einen aus, dann erlischt die Gesellschaft. Dieses überkommene Dogma der Gesellschaftsrechtswissenschaft ist bis vor kurzem nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden. Jüngere gesellschaftsrechtliche Entwicklungen legen es nahe, zu überdenken, ob die Einmannstruktur bei der Personengesellschaft zugunsten der Mehrpersonenstruktur vielleicht nur vernachlässigt, de lege lata nicht aber unmöglich ist.
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