Die Einführung des Eröffnungsplädoyers in die Strafprozessordnung ¿ das Ende der Debatte?
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Die Einführung des Eröffnungsplädoyers in die Strafprozessordnung erscheint auf den ersten Blick begrüßenswert, da nunmehr Rechtssicherheit gewährleistet zu sein scheint. Aber stellt dies das Ende der Debatte im Hinblick auf ein Eröffnungsplädoyer dar? Auch wenn die Kodifizierung des Eröffnungsplädoyers verfassungs- und strafprozessrechtlich erforderlich ist und sie daher dem Ende der Debatte nahekommt, ist der Schlusspunkt der Diskussion nicht erreicht. Die Thematik wird auch weiterhin fester Bestandteil kontrovers geführter Debatten sein, da die gegenwärtige Konzeption des Eröffnungsplädoyers den verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Maßstäben nicht genügt.
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