Die Einführung der Schulpflicht als Folge der Institutionalisierung von Schule
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: gut, Bergische Universität Wuppertal, Veranstaltung: Vergesellschaftung von Erziehung, Schule als Institution, 3 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine wichtige Form der Institutionalisierung von Schule ist die Schulpflicht. Sie wurde 1619 erstmals in der "Weimarischen Schulordnung" schriftlich festgehalten, um einen geordneten Schulbesuch der fürstlichen Untertanen zu gewährleisten. Der Schulbesuch diente ausschließlich der Sicherheit des Staates. Die Landesfürsten hatten erkannt, dass die politische und militärische Leistungsfähigkeit ihrer Untertanen von deren Bildung abhängig war. Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte bauten immer mehr Schulpflichtverordnungen und Gesetze auf der "Weimarischen Schulordnung" und den Schulordnungen, die mit ihr parallel entstanden sind auf. Durchgesetzt hatte die Schulpflicht sich aber erst am 11.12.1845 mit der Einführung der "Schulordnung für die Elementarschulen der Provinz Preußen" , die endgültig festlegte, dass jedes Kind, dass nicht zu Hause unterrichtet werden konnte, spätestens nach dem sechsten Lebensjahr die Schule besuchen musste. Zuvor war es immer so, dass es inoffiziell geduldet wurde, wenn Kinder aus diversen Dingen von der Schule fern blieben. Nach wie vor gibt es für die BRD immer noch kein einheitliches Schulgesetz. Die Schulpflicht unterliegt heute immer noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Schulpflichtgesetzen. Für das Bundesland Nordrheinwestfahlen gilt das Schulpflichtgesetzt NRW vom 02.02.1980.
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