Die Einbeziehung des Außenseiter-Arbeitgebers in den Verbandsarbeitskampf
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Die Stellung des Außenseiter-Arbeitgebers beim Verbandsarbeitskampf ist bislang nicht abschließend geklärt. Auch die grundlegende neuere Entscheidung des BAG vom 18.2.2003 hat trotz ihrer Bestätigung durch das BVerfG die Fragen dieser Thematik nicht endgültig beantworten können. Die Autorin hat sich zum Ziel gesetzt, die Position des Außenseiter-Arbeitgebers im Tarifrecht mit derjenigen im Arbeitskampfrecht in größtmöglichem Umfang abzustimmen. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob und wie ein Außenseiter-Arbeitgeber in einen Verbandsarbeitskampf einbezogen werden kann. Ausgehend von der Definition des Außenseiterbegriffs wird erörtert, welche gewerkschaftlichen Kampfziele in welcher Weise für die Außenseiter-Problematik relevant sind. Betrachtet wird sowohl die passive Einbeziehung durch Bestreikung als auch die aktive Arbeitskampfbeteiligung des Außenseiters durch eigene Kampfmaßnahmen.
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